Offenlegung
Nachhaltigkeitsstrategie der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG
Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung Offenlegung gemäß der Verordnung (EU 2019/2088) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Inhalt
- Präambel
- Leitlinie und Selbstverständnis
- Nachhaltiges Handeln im Investmentprozess
3.1 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3, Offenlegungsverordnung)
3.2 Berücksichtigung von Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4, Offenlegungsverordnung) - Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik (Art. 5, Offenlegungsverordnung)
- Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie
1. Präambel
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG (nachfolgend „Murphy&Spitz“, „Wir“) dient dazu, den Rahmen für den Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit in Bezug auf ökologische und soziale Kriterien sowie die Aspekte einer guten Unternehmensführung, sogenannte ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung zu verdeutlichen und zu bestimmen und gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung (EU) 2019/2088 – kurz Offenlegungsverordnung) zu erfüllen.
Sie gilt sowohl auf Unternehmensebene für die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG als auch auf Finanzproduktebene für alle von Murphy&Spitz verwaltete Finanzportfolios (z.B. Mandate und Investmentfonds).
2. Leitlinie und Selbstverständnis
Seit Gründung von Murphy&Spitz im Jahr 1999 ist der Beweggrund und das Ziel jeglicher Geschäftstätigkeit, einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Gesellschaft zu leisten. Die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Kriterien gehört ausnahmslos bei allen Investitionsentscheidungen zum Selbstverständnis von Murphy&Spitz. Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung in ihren vielfältigen Dimensionen, wie sie in den 17 Zielen der Vereinten Nationen, den UN Sustainability Goals (SDGs), fixiert sind, sind Grundlage und Maßgabe unseres Geschäftsmodells und damit all unserer Investments. Denn als Vermögensverwalter sieht sich Murphy&Spitz seit jeher in der Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft, für aktuelle und zukünftige Generationen, eine lebenswerte Umwelt und Gesellschaft zu erhalten und zu einer Verbesserung der Bedingungen beizutragen.
Ferner steigen die Kosten durch verschlechterte Umweltbedingungen (z.B. Klimawandel), sozialen Unfrieden und Ungleichheit (z.B. durch unfaire Arbeitsbedingungen) und schlechte Unternehmensführung (z.B. Steuer- und Bilanzbetrug, Wettbewerbsumgehung) und spielen für die Bewertung von Unternehmen eine zunehmend wichtige Rolle. Gleichzeitig haben nachhaltig aufgestellte und wirtschaftende Unternehmen, einerseits durch die Vermeidung dieser o.g. Kosten, andererseits durch Geschäftstätigkeit in Zukunftsbranchen, einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber konventionellen, nicht nachhaltigen Branchen und Unternehmen. Nachhaltiges Handeln zur Erzielung wirtschaftlichen Erfolgs und zur Förderung ökologischer und sozialer Ziele sowie einer guten Unternehmensführung sind damit keine Gegensätze, sondern vielmehr im Gleichklang. Sie bedingen sich gegenseitig.
Murphy&Spitz übernimmt als erfolgreiches Unternehmen der Finanzbranche Verantwortung und unterstützt das Ziel einer nachhaltigeren, ressourceneffizienteren Wirtschaft, um damit insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern und die Bedingungen für Menschen und Umwelt zu verbessern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserem Unternehmen selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch über Engagement und die Wahrnehmung von Stimmrechten positiv auf die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft einzuwirken. Wir nehmen daher treuhänderisch die Aktionärsrechte unserer Kunden wahr.
3. Nachhaltiges Handeln im Investmentprozess
3.1 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3, Offenlegungsverordnung)
Nachhaltigkeitsrisiken beschreiben Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition bzw. Geldanlage und damit auch auf die Rendite der Anlagestrategien, die Murphy&Spitz im Rahmen ihrer Finanzportfolioverwaltung anwendet, haben könnte.[1]
Seit Gründung im Jahr 1999 ist es unser übergeordnetes Ziel, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei allen Investitionsentscheidungen ist daher ein selbstverständlicher Bestandteil der Auswahl von Anlagezielen und unseres Investmentprozesses. Wir sind überzeugt, dass Unternehmen, die Nachhaltigkeitsrisiken und auch die aus den Nachhaltigkeitsrisiken erwachsenden Chancen erfolgreich bewerten und managen, langfristig auch ökonomisch erfolgreicher sind. Es sind dies Unternehmen, welche mit ihren Geschäftsmodellen positive Beiträge zur Bewältigung von Nachhaltigkeitsrisiken leisten und Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Geschäftstätigkeit vermeiden.
Konkret bezieht Murphy&Spitz also Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein:
Risikomanagement durch Ausschlusskriterien
Murphy&Spitz schließt konsequent ganze Branchen sowie bestimmte Unternehmen aus, deren Geschäftsmodelle inhärent nicht nachhaltig sind oder die aufgrund ihrer Geschäftspraktiken nicht nachhaltig sein können bzw. denen hohe Nachhaltigkeitsrisiken inhärent sind. Dies sind, u.a.
die Branchen / Geschäftsfelder
- Kernenergie
- fossile Energieträger, wie Kohle, Erdöl, Erdgas
- Mining
- Waffen, Rüstung, Militärtechnologien
- Chlor- und Agrochemie
- Gentechnologie (grüne und rote)
- Drogen inkl. Tabak und Alkohol
- Prostitution und Pornografie
- Glücksspiel
- sozial diskriminieren
- gegen die Menschenrechte verstoßen
- gegen die Grundsätze der Kernkonventionen der International Labor Organization (ILO) verstoßen
- gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen
- vermeidbare Tierversuche durchführen
- Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen
- Korruption oder Geldwäsche betreiben
- oder einen sonstigen negativen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben
- Erneuerbare Energien
- Nachwachsende Rohstoffe
- Energieeffizienz
- Nachhaltige Mobilität
- Ökologisches Bauen
- Naturkost und ökologische Landwirtschaft
- Gesundheit
- Bildung
- Wasser
- Erneuerbare Energien
- Nachwachsende Rohstoffe
- Energieeffizienz
- Nachhaltige Mobilität
- Ökologisches Bauen
- Naturkost und ökologische Landwirtschaft
- Gesundheit
- Bildung
- Wasser
- Kernenergie
- fossile Energieträger, wie Kohle, Erdöl, Erdgas
- Mining
- Waffen, Rüstung, Militärtechnologien
- Chlor- und Agrochemie
- Gentechnologie (grüne und rote)
- Drogen inkl. Tabak und Alkohol
- Prostitution und Pornografie
- Glücksspiel
- sozial diskriminieren
- gegen die Menschenrechte verstoßen
- gegen die Grundsätze der Kernkonventionen der International Labor Organization (ILO) verstoßen
- gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen
- vermeidbare Tierversuche durchführen
- Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen
- Korruption oder Geldwäsche betreiben
- oder einen sonstigen negativen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben