Risikohinweise

Risiken und mögliche Interessenskonflikte bei der Durchführung von Vermögensanlagen unter Einschaltung von Portfolioverwalter*innen

Finanzanlagen sind generell mit Risiken verbunden, derer sich Anlegerinnen und Anleger bewusst sein müssen. Im Folgenden
werden die grundlegenden Risiken von Finanzanlagen zusammenfassend erläutert und die Besonderheiten von Risiken im
Rahmen von Finanzanlagen unter Einbeziehung von Portfolioverwaltungen sowie der Geschäftsbeziehung zwischen Kund*in
und Portfolioverwalter*in dargestellt. Bitte lesen Sie diese Erläuterungen sorgfältig durch.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Risikohinweise insbesondere in der Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und
weitere Kapitalanlagen“.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die unten aufgeführten Risiken lediglich eine Zusammenfassung darstellen. Ein Anspruch auf
Vollständigkeit wird nicht erhoben.

1. Allgemeine Risiken von Vermögensanlagen
Die Risiken der von der beauftragten Portfolioverwalterin getätigten Vermögensanlagen treffen den/die Anleger*in. Diese Risiken werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine professionelle Portfolioverwalterin eingeschaltet wurde. Der Umfang der Risiken hängt von der Art und der Struktur der jeweiligen Vermögensanlage ab. Es besteht grundsätzlich immer ein Verlustrisiko. Dies kann bei risikoreichen Anlagen bis zur Möglichkeit des Totalverlustes gehen. Anleger*innen können daher alle Risiken der Anlagen treffen, die für sie durch die Portfolioverwalterin erworben werden. Grundlage von Entscheidungen zu Finanzanlagen ist die in Abstimmung mit dem/der Anleger*in vorgenommene Risikoeinstufung. In dem Rahmen dieser Risikoeinstufung werden alle Entscheidungen für oder gegen Finanzanlagen getroffen. Generell bestehen die Risiken der einzelnen Anlagen bei allen Anlagestrategien. Der Grad der Risiken variiert je nach Anlagestrategie von risikovoll bis konservativ. Auch in der konservativen Anlagestrategie bestehen die Risiken der einzelnen Finanzanlagen.
2. Risiken einzelner Anlageformen
2.1. Aktien und andere unternehmerische Beteiligungen

Allgemeine Risiken einer Beteiligung

Die Risiken eines Unternehmens liegen in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung (Konjunktur) und der besonderen Situation des Unternehmens, das sich besser oder schlechter als andere Unternehmen im Markt entwickeln kann. Diese Faktoren beeinflussen den Wert und damit den Wiederverkaufspreis der Aktie. Das unternehmerische Risiko kann sich bei sehr negativer allgemeiner oder unternehmensspezifischer Entwicklung bis zum Totalverlust des Aktienwertes durch Insolvenz des Unternehmens verwirklichen. Dieses Risiko kann nicht ausgeschlossen werden. Das Risiko einer unternehmerischen Beteiligung ist nie vorherzusagen. Es gibt keine Garantie für den Erfolg eines Unternehmens. Die Wertentwicklung der Aktie ist abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft. Bei einem negativen Kursverlauf kann die Wertentwicklung derart verlaufen, dass die Aktie trotz bestehender Notierung praktisch wertlos wird.

Liquiditätsrisiko
Bei Aktien, die nicht an einer Börse oder einem anderen allgemein zugänglichen Sekundärmarkt (Wiederverkaufsmarkt) gehandelt werden, besteht das Risiko, dass der/die Anleger*in mangels eines/einer Abnehmer*in die Aktien nur unter erheblichen Abschlägen vom Wert handeln kann oder überhaupt keinen/keine Käufer*in oder Verkäufer*in findet. Dieses Risiko existiert häufig auch bei Nebenwerten, auch wenn sie an einer Börse gehandelt werden. Der Kreis der Interessent*innen ist oft so klein, dass der Verkauf solcher Aktien nur unter schlechten Bedingungen möglich ist. Darüber hinaus sind solche Aktien, die nur einen engen Markt aufweisen, anfälliger für Preismanipulationen. Bei ausländischen Aktien muss der/die Anleger*in auch beachten, dass er/sie bei einer Veräußerung erst nach längeren Fristen oder nach einer Umschreibung über den Verkaufspreis der Aktie verfügen kann. Es besteht ferner die Gefahr, dass eine Aktiengesellschaft, deren Aktie an einer Börse notiert wird, nach dem Erwerb der Aktie ihre Börsennotierung zurückgibt oder von der Notierung ausgeschlossen wird.

Risiken der Rahmenbedingungen und der Marktpsychologie
Zu den Rahmenbedingungen der Preisbildung einer Aktie gehören neben den speziellen Gegebenheiten der Gesellschaft die Inflationsrate, die Festsetzung der Leitzinsen und andere volkswirtschaftliche Faktoren, die von den Börsen oder einem anderen Markt positiv oder negativ verarbeitet werden. Diese Faktoren können den Marktwert auch von Standardaktien erheblich beeinflussen. So können Aktienkurse auf breiterer Front in zweistelligen Prozentbeträgen einbrechen, ohne dass sich an der Substanz oder der Ertragskraft des Unternehmens etwas geändert hat.

Preisfeststellung
Die Preisfeststellung erfolgt bei börsennotierten Aktien an der jeweiligen Börse oder dem Markt, an dem sie gehandelt erden, nach den dortigen Regeln. Hier besteht gerade bei engen Märkten die Gefahr, dass kein angemessener Preis besteht und keine ordnungsgemäße Preisfeststellung erfolgt.

Ausländische Aktien
Bei ausländischen Aktien und Wertpapieren bestehen die gleichen Risiken wie bei deutschen Aktien. Es kommt hinzu, dass das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem/der Aktionär*in nach dem Heimatrecht der Gesellschaft geregelt ist. Dies kann zu erheblichen Abweichungen vom deutschen Recht führen. Bei US-amerikanischen Aktien sind besondere Risiken der Preis- und Marktfeststellung hervorzuheben. Bei Aktien, die in Freiverkehrsmärkten notieren, sowie bei Aktien mit geringen Umsätzen in geregelten Märkten (z. B. NASDAQ) hängt die Preisbildung stark von den Aktivitäten bestimmter Broker*innen/Händler*innen (Wertpapierhandelsinstitute) ab, die als Market Maker auftreten, d.h. den Organisatoren (NASDAQ, NQB) mitgeteilt haben, dass sie sich besonders um diese Papiere kümmern und bestimmten Pflichten im Hinblick auf diese Papiere nachkommen. Diese Händler*innen können die Preisbildung zu ihrem Vorteil beeinflussen. In vielen Fällen hat eine Aktie nur einen einzigen Market Maker, der auch der einzige Interessent ist für den Fall, dass der/die Anleger*in die von ihr bzw. ihm erworbene Aktie veräußern will. Die Market Maker treten meist als Eigenhändler*innen auf. Sie kaufen und verkaufen die Aktien nicht im Auftrag von anderen Kund*innen als Broker, sondern auf eigene Rechnung als Händler*innen. Die Preise werden von ihnen nach eigenem Gutdünken und im eigenen Interesse festgesetzt. Hierbei besteht ihre Vergütung in der Spanne („Spread“) zwischen dem Ankaufspreis und dem Verkaufspreis („Ask“ und „Bid“). Diese Spanne beträgt nicht wie in liquiden Märkten nur wenige Punkte, sondern kann extrem hoch sein. So kann der Ankaufspreis (bei einem Rückkauf von Anleger*innen) unter gleichen Marktbedingungen, also zum gleichen Zeitpunkt, durchaus nur die Hälfte des Verkaufspreises betragen, zu dem die Aktie den Anleger*innen am Markt angeboten wird. Dies entspricht einem Abschlag von 50 % auf den Verkaufspreis und einem Aufschlag von 100 % auf den Ankaufspreis, ohne dass sich irgendetwas im Marktpreis, Ertragswert oder Vermögenswert der Aktie geändert hätte. Das Fehlen einer normalen Angebots- und Nachfragesituation oder eines allgemeinen Interesses und der dadurch bedingte Einfluss weniger Personen auf die Preise gibt die Möglichkeit und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Manipulationen der Preise zu Lasten insbesondere auch ausländischer Anleger*innen. Solche Preisnotierungen oder Preisfeststellungen haben wenig oder nichts mit Börsenpreisen oder fairen Marktpreisen zu tun, die sich aus einer normalen Angebots- und Nachfragesituation ergeben. Diese Probleme  bestehen auch dann, wenn es für die Papiere mehrere Market Maker gibt. Die Preise sind auch dann keine Preise, die durch eine normale Angebots- und Nachfragesituation hergestellt werden, sondern Ermessenspreise dieser Dealer, die im eigenen Interesse gestellt werden. Bei der Notierung von Preisen in diesen Märkten ist auch zu beachten, ob es sich nur um gestellte Preise handelt, d.h. Preise, denen gar keine Abschlüsse zu Grunde liegen oder die zu überhaupt keinen Abschlüssen führen oder aber um die Preise tatsächlicher Abschlüsse. Der/die Anleger*in riskiert, dass er/sie solche Papiere, wenn sie aktiv vertrieben werden, zu hohen Willkürpreisen erwirbt, jedoch diese Preise, sobald das Interesse der für die Emission bzw. ihren Vertrieb Verantwortlichen und des bisherigen Market Makers oder der bisherigen Market Maker an der Kurspflege erlahmt, zusammenbrechen und den angeblichen Depotwert auch auf dem Papier vernichten. Die bisherigen Market Maker geben in diesen Fällen regelmäßig auch formell ihre Funktion als Market Maker auf, was jederzeit möglich ist. Praktisch gesehen hat der/die Anleger*in in solchen Fällen einen finanziellen Totalverlust hinzunehmen.

2.2. Verzinsliche Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere bringen dem/der Anleger*in einen definierten Zins. Fest verzinsliche Wertpapiere sind jedoch nicht mit risikolosen Anlagen gleichzusetzen. Verzinsliche Wertpapiere beinhalten wie jede Finanzanlage Risiken. Der die Emittent*in der Wertpapiere kann zahlungsunfähig oder illiquide werden, was zum Ausfall von Zinszahlungen und im schlimmsten Fall auch zum Ausfall der Rückzahlung bei Endfälligkeit führen kann. Schwankungen im allgemeinen Zinsniveau und die Bewertung des/der Emittent*in können den Kurswert der Wertpapiere erheblich negativ beeinflussen und damit zu erheblichen Buchverlusten führen. Der Nennwert der Papiere kann möglicherweise erst bei Laufzeitende und Zahlungsfähigkeit des/der Emittent*in realisiert werden.
2.3 Fonds
Fonds unterliegen den Risiken und der Entwicklung der Bereiche, in denen sie investieren. Sie sind nicht mit einer risikolosen Anlage gleichzusetzen, sondern ihre Risiken entsprechen denen der Märkte und Finanzinstrumente oder Anlagen, in denen sie investieren. Sie unterliegen daher auch dem Risiko sinkender Anteilspreise, wenn sich die Bereiche, in denen sie investieren, negativ entwickeln. Dies kann auch durch eine Streuung des Fondsvermögens nicht ausgeschlossen werden. Das Risiko erhöht sich mit zunehmender Spezialisierung des Fonds. Es besteht das Risiko der Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine von Fonds. Die Rücknahme kann von Fonds i.d.R. bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände beschließen, den Fonds abzuwickeln und den/die Anteilsinhaber*in zu den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Anteilswerten auszuzahlen. Durch eine so vorgenommene Liquidierung des Fonds wird dem/der Anleger*in die Möglichkeit genommen, eine spätere positive Entwicklung abzuwarten.
3. Risiken im Rahmen des Einsatzes eines Portfolioverwalters

Der/die Kund*in erteilt der Portfolioverwalterin eine Vollmacht, die sie ermächtigt, ohne Rücksprache mit dem/der Kund*in Anlageentscheidungen zu treffen. Diese Anlageentscheidungen und deren Ergebnis muss der/die Kund*in sich zurechnen lassen, auch wenn er/sie hiermit nicht einverstanden ist oder diese sogar im Widerspruch mit einer von ihm/ ihr erteilten Anweisung an die Portfolioverwalterin stehen sollte. Die Tätigkeit der Portfolioverwalterin kann sich auf einen speziellen Bereich beschränken und umfasst nur bei entsprechender Vereinbarung eine allgemeine Vermögensverwaltung. Sie ist damit nicht mit einer allgemeinen Vermögensbetreuung und Vermögenssicherung gleichzusetzen. Im Extremfall kann das gesamte verwaltete Vermögen als Marktverlust verlustig gehen.

4. Interessenskonflikte und deren Risiken
4.1. Erfolgsabhängige Vergütung 

Eine erfolgsabhängige Vergütung fällt nur an, wenn die Portfolioverwalterin für den/die Kund*in einen Erfolg erzielt und nicht, wenn keine Gewinne erzielt werden. Dabei besteht die Problematik, dass die Portfolioverwalterin, wenn er/sie keine Gewinne erzielt, keine oder nur geringere Einnahmen generiert. Sie kann daher versucht sein, da sie ansonsten ihre Fixkosten nicht decken kann und keine Einnahmen erzielt, zur Erzielung von möglichst hohen Einnahmen auch gegen die Interessen des/der Kund*in möglichst risikoreiche Geschäfte für den/die Kund*in einzugehen – in der Hoffnung, möglichst hohe Gewinne zu erwirken. 

4.2. Einsatz eigener Finanzinstrumente und von verbundenen Unternehmen 

Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG ist Initiatorin eigener Nachhaltigkeitsfonds (wie bspw. dem Murphy&Spitz Umweltfonds Deutschland). Der Fonds genügt dem eigenen strengen Kriterienkatalog und ist damit in der engeren Auswahl für die Fondsvermögensverwaltung. Da die Initiator*innen aus der Verwaltung der Fonds eineManagement Fee beziehen, besteht hier ein potenzieller Interessenskonflikt. Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG könnte einen Anreiz haben, eigene Fonds zu bevorzugen. Ferner kann die Portfolioverwalterin in der Vermögensverwaltung Finanzinstrumente (wie bspw. Anleihen der Murphy&Spitz Green Energy) einsetzten. Die Finanzinstrumente genügen dem eigenen strengen Kriterienkatalog und sind damit in der engeren Auswahl für festverzinsliche Anlageinstrumente. Da die Emittentin der Anleihe an dieselbe Muttergesellschaft wie die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung eine Umlage bezahlt, besteht hier ein potenzieller Interessenkonflikt. Die Portfolioverwalterin könnte einen Anreiz haben, Finanzinstrumente von verbundenen Unternehmen zu bevorzugen. 

4.3. Personelle Doppelfunktion

Vorstand und Mitarbeitende von Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG nehmen unterschiedliche Funktionen auch in anderen Gesellschaften der Murphy&Spitz-Gruppe wahr. Daraus ergeben sich potenzielle Interessenkonflikte, wenn Wertpapiere im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung eingesetzt werden, aus denen sich finanzielle Vorteile für andere Unternehmen der Murphy&Spitz-Gruppe ergeben. So ist bspw. der Vorstand der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung Andrew Murphy auch Vorstand der Holdinggesellschaft Murphy&Spitz Green Capital AG, deren Aktien im Freiverkehr der Börse Düsseldorf gelistet sind, und im Aufsichtsrat der Schwestergesellschaft Murphy&Spitz Green Energy AG, die börsennotierte Anleihen und andere Finanzinstrumente emittiert hat. Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung könnte einen Anreiz haben, diese Wertpapiere zu bevorzugen.

5. Risiken aus Kosten

Die Kosten für die Tätigkeit der Portfolioverwalterin oder die anderer eingeschalteter Finanzdienstleister*innen haben einen negativen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis der Geschäfte. Jegliche Vergütungen wie Provisionen oder andere Kosten neben dem Börseneinsatz beeinträchtigen die Gewinnchancen, da die Kosten erst durch eine entsprechende Preisentwicklung im Markt verdient werden müssen. Der
Börsenfachhandel, dessen Einschätzungen die Preisbildung an den Börsen und Terminmärkten bestimmt, berücksichtigt Transaktionskosten für private Spekulant*innen nicht. In der Preisbildung an den Märkten spiegeln sich Chancen und Risiken nur in einer für den Berufshandel noch vertretbaren Form wider. Die Kosten werden bei dieser Einschätzung des Börsenfachhandels nicht berücksichtigt. Jegliche erhobenen
Kosten verändern daher die bereits spekulative Einschätzung der professionellen Marktteilnehmer*innen, die sich im Börsenpreis widerspiegelt, einseitig zu Ungunsten des/der Anleger*in. Durch die Kosten verändern sich damit grundlegend die Einschätzung und die Grundlagen des Geschäftes. Zur Gewinnerzielung wird nämlich ein weit höherer Kursausschlag erforderlich, als die bereits spekulativen Erwartungen des Börsenfachhandels dem Geschäft zubilligen. Je höher die Transaktionskosten sind, umso geringer werden etwaige
Gewinnchancen. 

Weitere Kosten, insbesondere bei Fonds
Insbesondere bei dem Erwerb von Fonds kommt zu der Vergütung der Portfolioverwalterin die Vergütung der Fondsgesellschaft und des Fondsverwalters hinzu, die einen Gewinn in den Anlagen selbst zumindest indirekt belasten. Diese indirekten zusätzlichen Kosten sind ebenfalls zu berücksichtigen.

6. Weitere Risikofaktoren
6.1. Kreditrisiko

Vermögensanlagen sollten nur im Ausnahmefall mit Kredit finanziert werden. Vermögensanlagen, die ein Verlustrisiko, insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlustes beinhalten (z. B. Termingeschäfte), sind keine taugliche Kreditgrundlage. Sie sollten in keinem Falle mit Kredit finanziert werden. Misslingt die Spekulation, muss nicht nur der Kredit zurückbezahlt werden, sondern noch zusätzlich die Zinsen.
Der Verlust wird dadurch nochmals größer.

 

6.2. Währungsrisiko

Ein zusätzliches Risiko besteht aufgrund der möglichen Währungsschwankungen, wenn die Geschäfte in einer ausländischen Währung oder einer Rechnungseinheit abgewickelt werden.

6.3. Kein Ausschluss von Risiken durch Verlustbegrenzungsaufträge Geschäfte, mit denen die Risiken aus den eingegangenen

Börsengeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. Dies gilt insbesondere für so genannte Verlustbegrenzungsaufträge (Stopporders).

6.4. Steuerliche und gesetzliche Risiken

Die steuerliche Behandlung der Finanzanlagen ist von dem/ der Anleger*in selbst zu klären. Er/sie kann nicht sicher damit rechnen, dass ihm/ihr aus der Durchführung der Anlagen steuerliche Vorteile erwachsen. Er/sie muss auch damit rechnen, dass sich steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Dies kann auch während der Laufzeit einer Anlage erfolgen.

6.5. Länderrisiko und Risiken der Rechtewahrnehmung, Informationsrisiko

Erwirbt der/die Anleger*in ausländische Aktien oder ausländische Vermögensanlagen, so kann er/sie Kapitaltransferbeschränkungen ausgesetzt sein, die es ihm/ihr für kürzere oder längere Zeiträume unmöglich machen, Dividenden oder den Verkaufserlös aus solchen Papieren aus dem betreffenden Land heraus zu transferieren. Will der/die Anleger*in darüber hinaus seine/ihre Rechte gegenüber der ausländischen Gesellschaft oder dem/der ausländischen Anbieter*in wahrnehmen, bewegt er/sie sich in einem ausländischen Rechtskreis und möglicherweise in einer fremden Sprache.

Unvermeidbarkeit der Risiken

Die oben genannten Risiken bestehen in jedem Fall und auch bei einer Verwaltung der Vermögensanlagen durch die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung. Diese Risiken lassen sich nicht ausschließen. Sollte Ihnen jemand gegenteilige Angaben machen, sind diese nicht richtig. Bitte benachrichtigen Sie uns in diesem Fall.

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