Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Nachhaltigkeitsstrategie der
Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG
Unternehmensbezogene Offenlegung
Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung Offenlegung gemäß der Verordnung (EU 2019/2088) des Europäischen Parlaments und des Rates vom
27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung)
Inhalt
- Präambel
- Leitlinie und Selbstverständnis
- Nachhaltiges Handeln im Investmentprozess
3.1 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3, Offenlegungsverordnung)
3.2 Berücksichtigung von Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4, Offenlegungsverordnung) - Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik (Art. 5, Offenlegungsverordnung)
- Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie
1. Präambel
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG (nachfolgend „Murphy&Spitz“, „Wir“) dient dazu, den Rahmen für den Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit in Bezug auf ökologische und soziale Kriterien sowie die Aspekte einer guten Unternehmensführung, sogenannte ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) in der Vermögensverwaltung zu verdeutlichen und zu bestimmen und gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung (EU) 2019/2088 – kurz Offenlegungsverordnung) zu erfüllen. Sie gilt sowohl auf Unternehmensebene für die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG als auch auf Finanzproduktebene für alle von Murphy&Spitz verwaltete Finanzportfolios (z.B. Mandate und Investmentfonds).
2. Leitlinie und Selbstverständnis
Seit Gründung von Murphy&Spitz im Jahr 1999 ist der Beweggrund und das Ziel jeglicher Geschäftstätigkeit, einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Gesellschaft zu leisten. Die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Kriterien gehört ausnahmslos bei allen Investitionsentscheidungen zum Selbstverständnis von Murphy&Spitz.
SDGs sind Basis unserer Arbeit
Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung in ihren vielfältigen Dimensionen, wie sie in den 17 Zielen der Vereinten Nationen, den UN Sustainability Goals (SDGs), fixiert sind, sind Grundlage und Maßgabe unseres Geschäftsmodells und damit all unserer Investments. Denn als Vermögensverwalter sieht sich Murphy&Spitz seit jeher in der Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft, für aktuelle und zukünftige Generationen, eine lebenswerte Umwelt und Gesellschaft zu erhalten und zu einer Verbesserung der Bedingungen beizutragen. Ferner steigen die Kosten durch verschlechterte Umweltbedingungen (z.B. Klimawandel), sozialen Unfrieden und Ungleichheit (z.B. durch unfaire Arbeitsbedingungen) und schlechte Unternehmensführung (z.B. Steuer- und Bilanzbetrug, Wettbewerbsumgehung) und spielen für die Bewertung von Unternehmen eine zunehmend wichtige Rolle.
Wirtschaftlicher Vorteil durch nachhaltiges Handeln
Gleichzeitig haben nachhaltig aufgestellte und wirtschaftende Unternehmen, einerseits durch die Vermeidung dieser o.g. Kosten, andererseits durch Geschäftstätigkeit in Zukunftsbranchen, einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber konventionellen, nicht nachhaltigen Branchen und Unternehmen. Nachhaltiges Handeln zur Erzielung wirtschaftlichen Erfolgs und zur Förderung ökologischer und sozialer Ziele sowie einer guten Unternehmensführung sind damit keine Gegensätze, sondern vielmehr im Gleichklang. Sie bedingen sich gegenseitig.
Aktiv positiv auf Entwicklung der Wirtschaft einwirken
Murphy&Spitz übernimmt als erfolgreiches Unternehmen der Finanzbranche Verantwortung und unterstützt das Ziel einer nachhaltigeren, ressourceneffizienteren Wirtschaft, um damit insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern und die Bedingungen für Menschen und Umwelt zu verbessern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserem Unternehmen selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch über Engagement und die Wahrnehmung von Stimmrechten positiv auf die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft einzuwirken. Wir nehmen daher treuhänderisch die Aktionärsrechte unserer Kundinnen und Kunden wahr.
3. Nachhaltiges Handeln im Investmentprozess
3.1 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3, Offenlegungsverordnung)
Nachhaltigkeitsrisiken beschreiben Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition bzw. Geldanlage und damit auch auf die Rendite der Anlagestrategien, die Murphy&Spitz im Rahmen ihrer Finanzportfolioverwaltung anwendet, haben könnte.[1]
Nachhaltigkeitskriterien sind selbstverständlicher Bestandteil
Seit unserer Gründung im Jahr 1999 ist es unser übergeordnetes Ziel, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei allen Investitionsentscheidungen ist daher ein selbstverständlicher Bestandteil der Auswahl von Anlagezielen und unseres Investmentprozesses. Wir sind überzeugt, dass Unternehmen, die Nachhaltigkeitsrisiken und auch die aus den Nachhaltigkeitsrisiken erwachsenden Chancen erfolgreich bewerten und managen, langfristig auch ökonomisch erfolgreicher sind. Es sind die Unternehmen, die mit ihren Geschäftsmodellen positive Beiträge zur Bewältigung von Nachhaltigkeitsrisiken leisten und Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Geschäftstätigkeit vermeiden.
Konkret bezieht Murphy&Spitz also Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt ein:
Risikomanagement durch Ausschlusskriterien
Murphy&Spitz schließt konsequent ganze Branchen sowie bestimmte Unternehmen aus, deren Geschäftsmodelle inhärent nicht nachhaltig sind oder die aufgrund ihrer Geschäftspraktiken nicht nachhaltig sein können bzw. denen hohe Nachhaltigkeitsrisiken inhärent sind.
Dies sind, u.a. die BRANCHEN / GESCHÄFTSFELDER
- Kernenergie
- fossile Energieträger, wie Kohle, Erdöl, Erdgas
- Mining
- Waffen, Rüstung, Militärtechnologien
- Chlor- und Agrochemie
- Gentechnologie (grüne und rote)
- Drogen inkl. Tabak und Alkohol
- Prostitution und Pornografie
- Glücksspiel
sowie UNTERNEHMEN, die
- sozial diskriminieren
- gegen die Menschenrechte verstoßen
- gegen die Grundsätze der Kernkonventionen der International Labor Organization (ILO) verstoßen
- gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen
- vermeidbare Tierversuche durchführen
- Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen
- Korruption oder Geldwäsche betreiben
- oder einen sonstigen negativen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben
Risikomanagement durch Positivkriterien
Murphy&Spitz investiert gezielt in Unternehmen von Branchen, die Geschäftsmodelle entwickeln sowie Produkte und Dienstleistungen anbieten, die das Wirtschaftssystem hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft transformieren und umwelt- und sozialverträglich wirtschaften. Diese sind bspw. folgenden, als nachhaltig definierten, Branchen zuzuordnen:
- Erneuerbare Energien
- Nachwachsende Rohstoffe
- Energieeffizienz
- Nachhaltige Mobilität
- Ökologisches Bauen
- Naturkost und ökologische Landwirtschaft
- Gesundheit
- Bildung
- Wasser
Darüber hinaus investiert Murphy&Spitz in Unternehmen neutraler Branchen. Dies sind Unternehmen, die keiner der oben genannten nachhaltigen Branchen zuzuordnen sind, aber hinsichtlich ihres Nachhaltigkeitsrisikomanagements vorbildlich sind.
Risikomanagement durch Engagement
Murphy&Spitz verfolgt eine aktive Engagementstrategie und setzt auf den regelmäßigen und proaktiven Dialog mit den Unternehmen. Wir nehmen bewusst unseren Einfluss als Investor aktiv wahr, um in regelmäßigen Gesprächen mehr von den Unternehmen zu erfahren, nachhaltige Themen in ihrer Bedeutung zu unterstreichen und ggf. daraufhin zu wirken, Optimierungen vorzunehmen. Das Engagement erfolgt in Form regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Dialoge mit dem Management und persönlicher Besuchstermine vor Ort. Die Engagement-Richtlinie von Murphy&Spitz ist auf unserer Website www.murphyandspitz.de/ueberuns/Konzept/Verantwortung veröffentlicht und zum Download[2] hinterlegt. Murphy&Spitz nimmt darüber hinaus Aktionärs- und Stimmrechte wahr. Die Leitlinie zu Abstimmungsverhalten und Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen ist auf unserer Website veröffentlicht: https://www.murphyandspitz.de/sonstiges/leitliniestimmrechtsausuebung/ .
Risikomanagement durch erfahrenes Nachhaltigkeits-Research
Murphy&Spitz verfügt über eine erfahrene Nachhaltigkeits-Research-Abteilung, die seit 1999 auf die Bewertung von Unternehmen aus Nachhaltigkeitssicht und damit auch für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken spezialisiert ist. Das Nachhaltigkeitsresearch wendet eine fundierte Methodik zur Überprüfung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Nachhaltigkeitsbewertung von Unternehmen an. Trends und Entwicklungen – naturwissenschaftliche, rechtliche oder technische – werden auf Basis wissenschaftlicher Fachpublikationen und rechtlicher Veröffentlichungen verfolgt und ausgewertet. Zur Unternehmensanalyse werden veröffentlichte Informationen analysiert und ausgewertet. Als Quelle werden die Unternehmensberichtserstattung sowie externe Quellen, wie NGOs, Presseberichterstattung, Alert-Meldungen, herangezogen. Darüber hinaus verfügt Murphy&Spitz Research über ein Netzwerk an Experten. Offene Fragen werden im direkten Dialog mit den Unternehmen geklärt. Research-Abteilung und Portfoliomanagement steht ein interdisziplinär besetzter Anlageausschuss beratend zur Seite. Die Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken ist eng mit der Analyse der Nachhaltigkeitsauswirkungen (s. 3.2) verwebt.
Fazit
Die ausschließliche Auswahl nachhaltiger Unternehmen in das Anlageuniversum von Murphy&Spitz in Kombination mit dem beschriebenen Risikomanagement vermeidet und reduziert Nachhaltigkeitsrisiken, die nicht-nachhaltige Anlagen bergen. Wir erwarten daher keine negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite unserer Finanzportfolios.
3.2 Berücksichtigung von Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4, Offenlegungsverordnung)
Als Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art. 2, Nr. 23, Offenlegungsverordnung sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung definiert. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf diese Faktoren haben. Murphy&Spitz hat seit Gründung im Jahr 1999 das übergeordnete Ziel, einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Investments erfolgen daher mittels Positivkriterien ausschließlich in Branchen und Unternehmen, die Geschäftsmodelle entwickeln sowie Produkte und Dienstleistungen anbieten, die das Wirtschaftssystem hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft transformieren und umwelt- und sozialverträglich wirtschaften. Konkret sind dies Unternehmen folgender Branchen:
- Erneuerbare Energien
- Nachwachsende Rohstoffe
- Energieeffizienz
- Nachhaltige Mobilität
- Ökologisches Bauen
- Naturkost und ökologische Landwirtschaft
- Gesundheit
- Bildung
- Wasser
Darüber hinaus investiert Murphy&Spitz in neutrale Unternehmen. Dies sind Unternehmen die keiner der oben genannten, explizit als nachhaltig definierten Branchen zuzuordnen sind, aber mit ihrer Geschäftstätigkeit keine negativen bzw. nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Durch die Anwendung stringenter Ausschlusskriterien finden Unternehmen und Branchen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben, von vorneherein keine Aufnahme in unser Anlageuniversum oder werden nach einer Detailanalyse durch unser Nachhaltigkeits-Research ausgeschlossen. Konsequent ausgeschlossen sind die Branchen / Geschäftsfelder
- Kernenergie
- fossile Energieträger, wie Kohle, Erdöl, Erdgas
- Mining
- Waffen, Rüstung, Militärtechnologien
- Chlor- und Agrochemie
- Gentechnologie (grüne und rote)
- Drogen inkl. Tabak und Alkohol
- Prostitution und Pornografie
- Glücksspiel
sowie Unternehmen, die
- sozial diskriminieren
- gegen die Menschenrechte verstoßen
- gegen die Grundsätze der Kernkonventionen der International Labor Organization (ILO) verstoßen
- gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen
- vermeidbare Tierversuche durchführen
- Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen
- Korruption oder Geldwäsche betreiben
- oder einen sonstigen negativen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben
Fazit
Die ausschließliche Auswahl nachhaltiger oder neutraler Unternehmen für unser Anlageuniversum vermeidet bzw. minimiert negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Eine konkrete Messung der Nachhaltigkeitswirkung unserer Investments erfolgt zurzeit nicht. Eine Berichterstattung zu einzelnen Nachhaltigkeitsindikatoren wird zukünftig im Rahmen der regulatorischen Anforderungen umgesetzt werden.
4. Nachhaltigkeitsrisiken
4. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik (Art. 5, Offenlegungsverordnung)
Die in dieser Nachhaltigkeitsstrategie beschriebene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren ist Bestandteil der Unternehmensphilosophie und des Selbstverständnisses von Murphy&Spitz. Murphy&Spitz investiert ausschließlich und stringent nach der oben beschriebenen Nachhaltigkeitsstrategie. Es gibt somit keinerlei vergütungspolitischen Anreize für Mitarbeitende, Investmententscheidungen zu treffen, welche Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprodukten fördern oder erhöhen würde. Durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der Muttergesellschaft Murphy&Spitz Green Capital AG partizipieren die Mitarbeitende am Erfolg des Unternehmens, welches sich aufgrund unserer Positionierung im Markt durch den Erfolg unserer ausdrücklich nachhaltigen Investments einstellt. Somit ist ein positiver Zusammenhang der Vergütung unserer Mitarbeitenden und der Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken hergestellt.
5. Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategie
Diese Nachhaltigkeitsstrategie wird regelmäßig durch den Vorstand von Murphy&Spitz überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf unserer Internetseite www.murphyandspitz.de veröffentlicht. [1] Vgl. Art. 2, Nr. 22 Verordnung EU 2019/2088 Offenlegungsverordnung [2] https://www.murphyandspitz.de/fileadmin/user_upload/Dateien/SFDR/Engagement-Richtlinie_MSNV_042020.pdf
Produktbezogene Offenlegung
Verordnung (EU) 2019/2088 Artikel 10 (Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten)
a. Summary
This financial product promotes environmental or social characteristics according to Regulation (EU) 2019/2088). Positive criteria and exclusion criteria are used. Data from an external ESG data provider, annual reports, sustainability reports and ad hoc announcements are used to monitor environmental or social characteristics. Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung is a signatory to the Principles for Responsible Investment. Murphy&Spitz pursues an active engagement strategy and relies on regular and proactive dialog with companies. Our engagement approach is described in our Engagement Policy. Where possible and necessary, we exercise voting rights on behalf of our clients. In doing so, we are guided by our Voting Behavior and Exercise of Voting Rights Policy. No reference benchmark has been specified in order to achieve the advertised environmental and social characteristics.
a. Zusammenfassung
Das Finanzprodukt bewirbt ökologische oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088. Es werden Positivkriterien und Ausschlusskriterien verwendet. Zur Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale werden Daten von einem externen ESG- Datenanbieter, Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte und Ad-Hoc-Mitteilungen genutzt. Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung ist Unterzeichner der Principles for Responsible Investment. Murphy&Spitz verfolgt eine aktive Engagementstrategie und setzt auf den proaktiven Dialog mit den Unternehmen. Unserer Engagementansatz ist in unserer Engagement-Richtlinie beschrieben. Wenn möglich und notwendig, üben wir die Stimmrechte für unsere Kunden aus. Hierbei richten wir uns nach unserer Leitlinie Abstimmungsverhalten und Stimmrechtsausübung. Es wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen.
b. Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine
nachhaltigen Investitionen (entsprechend der Definition in der Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088) angestrebt.
c. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Murphy&Spitz hat seit Gründung im Jahr 1999 das übergeordnete Ziel, einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft zu leisten. Investments erfolgen daher mittels Positivkriterien in Branchen und Unternehmen, die Geschäftsmodelle entwickeln sowie Produkte und Dienstleistungen anbieten, die das Wirtschaftssystem hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft transformieren. Konkret sind dies Unternehmen folgender Branchen:
- Erneuerbare Energien
- Nachwachsende Rohstoffe
- Energieeffizienz
- Nachhaltige Mobilität
- Ökologisches Bauen
- Naturkost und ökologische Landwirtschaft
- Gesundheit
- Bildung
- Wasser
- Kreislaufwirtschaft
Darüber hinaus investiert Murphy&Spitz in neutrale Unternehmen. Dies sind Unternehmen, die keiner der oben genannten, explizit als nachhaltig definierten Branchen zuzuordnen sind, aber unsere Ausschlusskriterien nicht verletzten. Durch die Anwendung stringenter Ausschlusskriterien finden Unternehmen und Branchen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben, von vorneherein keine Aufnahme in unser Anlageuniversum oder werden nach einer Detailanalyse durch unser Nachhaltigkeits-Research ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind die Branchen / Geschäftsfelder (Die Umsatzschwelle beträgt 10%):
- Kernenergie
- fossile Energieträger, wie Kohle, Erdöl, Erdgas
- Mining
- Waffen, Rüstung, Militärtechnologien
- Chlor- und Agrochemie
- grüne Gentechnologie
- Drogen inkl. Tabak und Alkohol
- Prostitution und Pornografie
- Glücksspiel
sowie Unternehmen, die
- sozial diskriminieren
- gegen die Menschenrechte verstoßen
- gegen die Grundsätze der Kernkonventionen der International Labor Organization (ILO) verstoßen
- gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen
- vermeidbare Tierversuche durchführen
- Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen
- Korruption oder Geldwäsche betreiben
Bei den externen Fonds und ETFs, in die wir investieren, achten wir darauf, dass die Ausschlusskriterien in etwa unseren entsprechen. Dies ist jedoch nicht immer zu 100% möglich. Externe Fonds und ETFs können daher Positionen enthalten, in die wir aufgrund unserer Nachhaltigkeitsstrategie nicht als Einzeltitel investieren würden.
d. Anlagestrategie
Der Fokus liegt auf Investments in den folgenden Branchen:
- Erneuerbare Energien
- Nachwachsende Rohstoffe
- Energieeffizienz
- Nachhaltige Mobilität
- Ökologisches Bauen
- Naturkost und ökologische Landwirtschaft
- Gesundheit
- Bildung
- Wasser
- Kreislaufwirtschaft
Darüber hinaus investiert Murphy&Spitz in neutrale Unternehmen. Dies sind Unternehmen die keiner der oben genannten, explizit als nachhaltig definierten Branchen zuzuordnen sind, aber unsere Ausschlusskriterien nicht verletzten. Durch die Anwendung stringenter Ausschlusskriterien finden Unternehmen und Branchen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben, von vorneherein keine Aufnahme in unser Anlageuniversum oder werden nach einer Detailanalyse durch unser Nachhaltigkeits-Research ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind die Branchen / Geschäftsfelder (Die Umsatzschwelle beträgt 10%):
- Kernenergie
- fossile Energieträger, wie Kohle, Erdöl, Erdgas
- Mining
- Waffen, Rüstung, Militärtechnologien
- Chlor- und Agrochemie
- grüne Gentechnologie
- Drogen inkl. Tabak und Alkohol
- Prostitution und Pornografie
- Glücksspiel
sowie Unternehmen, die
- sozial diskriminieren
- gegen die Menschenrechte verstoßen
- gegen die Grundsätze der Kernkonventionen der International Labor Organization (ILO) verstoßen
- gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen
- vermeidbare Tierversuche durchführen
- Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen
- Korruption oder Geldwäsche betreiben
Bei den externen Fonds und ETFs, in die wir investieren, achten wir darauf, dass die Ausschlusskriterien in etwa unseren entsprechen. Dies ist jedoch nicht immer zu 100% möglich. Externe Fonds und ETFs können daher Positionen enthalten, in die wir aufgrund unserer Nachhaltigkeitsstrategie nicht als Einzeltitel investieren würden.
Es gibt 5 Anlagestrategien. Diese haben dieselbe Nachhaltigkeitsstrategie unterscheiden sich aber im Anteil an Aktien und Anleihen:
GreenSecur: Bei GreenSecur wird zu 100 % in Anleihen und Anleihenfonds investiert.
GreenProtect: Bei GreenProtect wird bis zu 75 % in Anleihen und Anleihenfonds sowie bis zu 25 % in Aktien und Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.
GreenBalance: Bei Green Balance wird bis zu je 50 % in Anleihen bzw. Anleihenfonds und Aktien bzw. Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.
GreenStep: Bei GreenStep wird bis zu 75 % in Aktien bzw. Aktienfonds und zu 25% in Anleihen bzw. Anleihenfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.
GreenChance: Bei GreenChance wird bis zu 100% in Aktien und Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.
e. Aufteilung der Investitionen
Da auch in externe Finanzprodukte (Fonds, ggf. ETFs) investiert wird und der Anteil dieser externen Produkte schwankt, können wir kein Mindestmaß für den Anteil an Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, festlegen.
Es gibt 5 Anlagestrategien. Diese haben dieselbe Nachhaltigkeitsstrategie unterscheiden sich aber im Anteil an Aktien und Anleihen:
GreenSecur: Bei GreenSecur wird zu 100 % in Anleihen und Anleihenfonds investiert.
GreenProtect: Bei GreenProtect wird bis zu 75 % in Anleihen und Anleihenfonds sowie bis zu 25 % in Aktien und Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.
GreenBalance: Bei Green Balance wird bis zu je 50 % in Anleihen bzw. Anleihenfonds und Aktien bzw. Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.
GreenStep: Bei GreenStep wird bis zu 75 % in Aktien bzw. Aktienfonds und zu 25% in Anleihen bzw. Anleihenfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.
GreenChance:
Bei GreenChance wird bis zu 100% in Aktien und Aktienfonds investiert. Auch Mischfonds können enthalten sein.
f. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Zur Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale werden z.B. die folgenden Quellen genutzt:
Kontroversentool eines externen ESG- Datenanbieters, Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen.
Auch die externen Fonds, in die wir investieren, werden regelmäßig von uns betrachtet.
g. Methoden
Es werden, wie zuvor beschrieben, Positivkriterien und Ausschlusskriterien verwendet. Wir nutzen den Best of Class-Ansatz.
h. Datenquellen und -verarbeitung
Wir nutzen zur Prüfung auf Verletzung die Ausschlusskriterien und für die Zuordnung zu den Positivkriterien einen externen ESG- Datenanbieter, Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte und Ad-Hoc-Mitteilungen. Wir betrachten die Daten, die wir nutzen und überprüfen, ob diese im Groben nachvollziehbar sind. Wir nutzen auch selbst beim Unternehmen angefragte Daten. Zu beachten ist, dass wir zum großen Teil im Small und Mid Cap- Bereich investieren. Diese Unternehmen sind meist noch nicht verpflichtet Daten zu veröffentlichen und haben auch wenig Kapazitäten, diese freiwillig zu veröffentlichen. In Zukunft wird sich die Datenlage verbessern, wenn mehr Unternehmen berichten müssen.
i. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Wir investieren zum großen Teil im Small und Mid Cap- Bereich. Diese Unternehmen sind meist noch nicht verpflichtet Daten zu veröffentlichen und haben auch wenig Kapazitäten diese freiwillig zu veröffentlichen. Auch externe ESG-Datenanbieter liefern in diesem Bereich meist keine zusätzlichen Daten. In Zukunft wird sich die Datenlagen dann aber verbessern, wenn mehr Unternehmen berichten müssen. Zur Überprüfung auf Verletzung von Ausschlusskriterien und für die Zuordnung zu den Positivkriterien sind die vorhandenen Daten ausreichend. Da wir den Best-of Class – Ansatz nutzen, zählt die Geschäftstätigkeit an sich und diese ist aus Geschäftsberichten herauslesbar.
j. Sorgfaltspflicht
Die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung ist Unterzeichner der Principles for Responsible Investment.
Murphy&Spitz verfolgt eine aktive Engagementstrategie und setzt auf den proaktiven Dialog mit den Unternehmen. Wir nehmen bewusst unseren Einfluss als Investor aktiv wahr, um in Gesprächen mehr von den Unternehmen zu erfahren, nachhaltige Themen in ihrer Bedeutung zu unterstreichen und ggf. daraufhin zu wirken, Optimierungen vorzunehmen. Das Engagement erfolgt in Form schriftlicher und mündlicher Dialoge mit dem Management und persönlicher Besuchstermine vor Ort. Unserer Engagementansatz ist in unserer Engagement-Richtlinie beschrieben. Dort ist auch der Eskalationsprozess dargestellt, welcher unter anderem darstellt, wann ein Desinvestment erfolgt. Der Eskalationsprozess startet bei einer Verletzung von Ausschlusskriterien. Wenn keine Ausräumung der Kriterienverletzung absehbar ist, erfolgt ein Desinvestment. Bei besonderer Schwere wird zudem eine Veröffentlichung der Problematiken in Betracht gezogen.
k. Mitwirkungspolitik
Wenn möglich und notwendig üben wir die Stimmrechte für unsere Kunden aus. Hierbei richten wir uns nach unserer Leitlinie Abstimmungsverhalten und Stimmrechtsausübung: https://www.murphyandspitz.de/sonstiges/leitliniestimmrechtsausuebung/
Murphy&Spitz verfolgt eine aktive Engagementstrategie und setzt auf den proaktiven Dialog mit den Unternehmen. Wir nehmen bewusst unseren Einfluss als Investor aktiv wahr, um in Gesprächen mehr von den Unternehmen zu erfahren, nachhaltige Themen in ihrer Bedeutung zu unterstreichen und ggf. daraufhin zu wirken, Optimierungen vorzunehmen. Das Engagement erfolgt in Form schriftlicher und mündlicher Dialoge mit dem Management und persönlicher Besuchstermine vor Ort. Unserer Engagementansatz ist in unserer Engagement-Richtlinie beschrieben. Dort ist auch der Eskalationsprozess dargestellt, welcher unter anderem darstellt, wann ein Desinvestment erfolgt. Der Eskalationsprozess startet bei einer Verletzung von Ausschlusskriterien. Wenn keine Ausräumung der Kriterienverletzung absehbar ist, erfolgt ein Desinvestment. Bei besonderer Schwere wird zudem eine Veröffentlichung der Problematiken in Betracht gezogen.
l. Bestimmter Referenzwert
Es wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen.
Stand: 28.08.2024
Vorvertragliche Informationen
Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1,2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten